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Urteile - Gewerberaummiete

Miete über Gewerberaum: Änderung der Miethöhe unterliegt Schriftformerfordernis.

  1. Die Änderung der Miethöhe stellt stets eine wesentliche Vertragsänderung dar.
  2. Für die Frage, wann eine Vertragspartei gehindert ist, sich auf einen Schriftformmangel zu berufen, spielen folgende Umstände keine Rolle:
    • die vereinbarte Vertragslaufzeit beträgt noch sechs Jahre;
    • der Änderungsbetrag der nur mündlich geänderten Miete ist vergleichsweise gering;
    • die Parteien sind ihren Pflichten aus dem Mietvertrag über einen längeren Zeitraum nachgekommen.

BGH, Urteil vom 25.11.2015 - XII ZR 114/14